Terminkontrakt (futures contract)

Ein Finanzderivat in Form eines einheitlich ausgestalteten (standardisierten; standardised), juristisch verbindlichen Vertrags über den Kauf oder Verkauf eines Gutes mit festgesetzter Menge und Güte an einem bestimmten zukünftigen Lieferdatum. – Die Vereinheitlichung (Standardisierung; standartisation) der Kontrakte ermöglicht eine bequeme Übertragbarkeit an Finanz- oder Warenterminbörsen. – Terminkontrakte werden den (Finanz)Derivaten beigezählt, weil sie von der Entwicklung des Termingeschäft zugrunde liegenden Basiswert abhängen. Grundformen sind Optionen und Futures bzw. Forwards. – Bei Termingeschäften fallen das Verpflichtungs- und das Erfüllungsgeschäft zeitlich auseinander. Daher müssen die Parteien bereits bei Vertragsabschluss eine Sicherheitsleistung (margin) auf dem Margin-Konto der Terminbörse oder bei dem Broker hinterlegen (margin cover; Margendeckung); es sei denn, sie führen abgesicherte Geschäfte aus, wie etwa der Verkauf einer Kaufoption auf Aktien im eigenen Besitz. – Siehe Aufklärungspflicht, Bund-Future Call, Futures, Put, Gegenpartei, zentrale, Option, Position, schwache, Rohstoffpreisrisiko, Rohstoff-Terminvertrag, Spotmarkt, Strike Price, TED-Spread, Terminbörse, Termingeschäft im engeren Sinne, Terminspekulant, Verfügbarkeitsprämie, Vertretbarkeit, Waren-Terminkontrakt, Wiedereindeckungs-Risiko.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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