Terminkontrakt (futures contract)

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Ein Finanzderivat in Form eines einheitlich ausgestalteten (standardisierten; standardised), juristisch verbindlichen Vertrags über den Kauf oder Verkauf eines Gutes mit festgesetzter Menge und Güte an einem bestimmten zukünftigen Lieferdatum. – Die Vereinheitlichung (Standardisierung; standartisation) der Kontrakte ermöglicht eine bequeme Übertragbarkeit an Finanz- oder Warenterminbörsen. – Terminkontrakte werden den (Finanz)Derivaten beigezählt, weil sie von der Entwicklung des Termingeschäft zugrunde liegenden Basiswert abhängen. Grundformen sind Optionen und Futures bzw. Forwards. – Bei Termingeschäften fallen das Verpflichtungs- und das Erfüllungsgeschäft zeitlich auseinander. Daher müssen die Parteien bereits bei Vertragsabschluss eine Sicherheitsleistung (margin) auf dem Margin-Konto der Terminbörse oder bei dem Broker hinterlegen (margin cover; Margendeckung); es sei denn, sie führen abgesicherte Geschäfte aus, wie etwa der Verkauf einer Kaufoption auf Aktien im eigenen Besitz. – Siehe Aufklärungspflicht, Bund-Future Call, Futures, Put, Gegenpartei, zentrale, Option, Position, schwache, Rohstoffpreisrisiko, Rohstoff-Terminvertrag, Spotmarkt, Strike Price, TED-Spread, Terminbörse, Termingeschäft im engeren Sinne, Terminspekulant, Verfügbarkeitsprämie, Vertretbarkeit, Waren-Terminkontrakt, Wiedereindeckungs-Risiko.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Terminkontrakt (futures contract)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/terminkontrakt-futures-contract/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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