Swap, inflationsindexierter und manchmal auch Inflations-Swap (swap based on the cost of living [index])

Übereinkommen, bei dem sich ein Partner A gegenüber dem Vertragspartner B verpflichtet, Zahlungen in fester Höhe gegen an die Inflationsrate gebundene Zahlungen zu leisten. Die Zahlungen können – bei Fälligkeit des Swaps: inflationsindexierter Nullkupon-Swap (inflation-linked zero-coupon swap) oder – alljährlich innert der Laufzeit des Swaps: inflationsindexierte Swaps mit mehrfacher Zahlung (inflationlinked swap with multiple payment) erfolgen. Ein inflationsindexierter Nullkupon-Swap drückt die Inflationserwartung der Beteiligten aus und ist daher für die vorausschauende Geldpolitik von hohem Interesse. – Siehe Anleihe, indexgebundene, Emission, indexierte, Hafen, sicherer, Indexgeld, Inflationskäufer, Inflationsrate, erwartete, Mundell-Tobin-Effekt, Notzeit-Anlagen, Nullkupon-Anleihe, Swap, Zwei-Säulen-Prinzip. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom September 2003, S. 34 f. (Erläuterungen), Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 98 (Fragen der Erlaubtheit von Inflations-Swaps bei Versicherungen und Pensionsfonds).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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