Supplikationsgeld auch Supplikgeld (petitionary letter pay)
Früher eine Zahlung, die man beim Einreichen einer Supplik (supplication, petition; Bittschrift, Gesuch, Eingabe, Petition; besonders auch Bewerbung um eine Anstellung bei einer Behörde) – der dieses Schriftstück niederschreibenden (Amts)Person für die Abfassung, – nach festgesetzter Gebühr oder Gewohnheit – dann gleichsam als Handgeld – der eine Bittschrift weiterleitenden Person aber – oft auch für beide Dienste zu leisten hatte. – Supplik vom lateinischen SUPPLICARE = jemanden flehentlich bitten. – Siehe Douceur, Draufgeld, Handgeld, Handschuhgeld, Trinkgeld, Vokationsgeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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