Supplikationsgeld auch Supplikgeld (petitionary letter pay)

Auch in: FR

Früher eine Zahlung, die man beim Einreichen einer Supplik (supplication, petition; Bittschrift, Gesuch, Eingabe, Petition; besonders auch Bewerbung um eine Anstellung bei einer Behörde) – der dieses Schriftstück niederschreibenden (Amts)Person für die Abfassung, – nach festgesetzter Gebühr oder Gewohnheit – dann gleichsam als Handgeld – der eine Bittschrift weiterleitenden Person aber – oft auch für beide Dienste zu leisten hatte. – Supplik vom lateinischen SUPPLICARE = jemanden flehentlich bitten. – Siehe Douceur, Draufgeld, Handgeld, Handschuhgeld, Trinkgeld, Vokationsgeld.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Supplikationsgeld auch Supplikgeld (petitionary letter pay)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/supplikationsgeld-auch-supplikgeld-petitionary-letter-pay/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

6 Seitenaufrufe dieser Seite