Superindukt (extra duty)
In älteren Dokumenten eine ausserordentliche Abgabe. Sie wurde den Steuerpflichtigen auferlegt, wenn die gewöhnlichen Steuereinnahmen nicht zur Deckung des Staatsbedarfs ausreichten, und dies geschah regelmässig in Kriegszeiten (this regularly occurred in times of war). – Siehe Dänengeld, Defensionergeld, Festungsgeld, Friedensgeld, Heergeld, Hussengeld, Türkengeld.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
