Stundung (deferment of payment; forbearance)

Die Bank verzichtet im Falle von aussergewöhnlichen Umständen bei einem Kunden auf die terminlich vereinbarte Zahlungen in Zusammenhang mit einem Darlehn; dieses muss aber gleichwohl voll und zu den ursprünglichen Bedingungen abgetragen werden. – Die Bank verlängert einen ausfallgefährdeten Kredit unter abgeschwächsten Bedingungen; die Belastung des Kunden wird also verringert. Eine Stundung in diesem Sinne ist seit 2014 meldepflichtig. – Siehe Zinsstundung. – Vgl. Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 72.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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