Stundung (deferment of payment; forbearance)

Die Bank verzichtet im Falle von aussergewöhnlichen Umständen bei einem Kunden auf die terminlich vereinbarte Zahlungen in Zusammenhang mit einem Darlehn; dieses muss aber gleichwohl voll und zu den ursprünglichen Bedingungen abgetragen werden. – Die Bank verlängert einen ausfallgefährdeten Kredit unter abgeschwächsten Bedingungen; die Belastung des Kunden wird also verringert. Eine Stundung in diesem Sinne ist seit 2014 meldepflichtig. – Siehe Zinsstundung. – Vgl. Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 72.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Stundung (deferment of payment; forbearance)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/stundung-deferment-of-payment-forbearance/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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