Stipendium (stipend, grant; scholarship programme)

In der älteren Literatur der Lohn für Dienstleistungen (compensation for services). – Heute Zahlung – in der Regel aus einer Einrichtung mit dem Zweck der dauernden Bereitstellung von Unterhalt wie öffentliche Kasse, Stiftung oder Förderverein – an Schüler, Studierende, Künstler und Gelehrte zum Studium, zur Weiterbildung oder zur Ermöglichung besonderer wissenschaftlicher oder künstlerischer Sonderzwecke, wie etwa ein Reise-Stipendium (travel grant); Unterstützungsgeld. Der Empfänger eines Stipendiums heisst in er älteren Literatur auch Stipendiat (stipendiary). – An katholische Geistliche seitens der Gläubigen geleistete Zahlung für die Zuwendung (Applikation; application) der Früchte des Messopfers an eine bestimmte Person oder für ein besonderes Anliegen (Mess-Stipendium; mass stipend: an offering given to a priest with the understanding that the fruits of a Mass the priest offers will be applied for a particular person or purpose). – Siehe Aufnahmeverweigerung, finanzielle, Bonus, Honorar, Messegeld, Staatshilfe, Steuerfinanzierung, Subsidien, Tantieme.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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