Spitzenwechsel (top-level rotation)
Die in Europa verbreitete Unsitte (bad habit) des Wechsels eines altersbedingt ausscheidenden Vorstandsvorsitzenden einer Bank – und allgemeiner einer Aktiengesellschaft – in den Vorsitz des Aufsichtsrats. Beanstandet wird hier, dass – der frühere Vorstandsvorsitzende auf dem neuen Posten seine eigenen Fehler kaschieren, verhehlen (conceal: withdraw from discussion) und/oder – seinem
Nachfolger Knüppel zwischen die Beine (throw obstacles in the path) werfen kann. Zur Transparenz eines Unternehmens trägt der Spitzenwechsel auf keinen Fall bei. – Anlegerschutzgruppen forderten daher von den Aufsichtsbehörden in Bezug für Banken ein Verbot. Es liegt indessen nicht im Machtbereich der Aufsichtsbehörden (within the power of supervisory authorities), in aktienrechtlich geregelte Bestimmungen (legal provisions of German Stock Corporation Act [Aktiengesetz]) einzugreifen. Wenn der viel gerügte Spitzenwechsel bei Banken abgestellt werden soll, dann führt der Weg nur institutsbezogen über entsprechende Beschlüsse der Hauptversammlung oder allgemein über eine Änderung des Aktiengesetzes. – Siehe Sachkunde.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
