Reiseversicherung (travel insurance)

Als Oberbegriff jederart Versicherung, die im Rahmen einer Reise abgeschlossen wird. Der Begriff “Reise” umfasst dabei sowohl eine Ortsveränderung selbst als auch den Aufenthalt am Zielort. Im einzelnen unterscheidet man verschiedene Einzelverträge, wie vor allem die Reiserücktrittskosten-Versicherung (travel resignation cost insurance), die Reise-Krankenversicherung (travel medical insurance), die Reise-Rechtsschutzversicherung (travel legal protection insurance) und die Reisegepäck-Versicherung (travel luggage insurance). Entsprechende Verträge werden von Versicherungsunternehmen, Ausgeber von Kreditkarten wie auch von Verkehrsclubs angeboten. Die Anbieter einer wie immer gearteten Reiseversicherung bedürfen der Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. – Vgl Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 227 f. (Beschwerden über undurchsichtige Verträge).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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