Ratenzahlung (payment by instal[l]ments)

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Tilgung einer Schuld auf dem Wege mehrerer, in der Regel in Bezug auf Betrag und Zeitpunkt vertraglich genau festgelegter Teilrückzahlungen. – Die Anzahl und die Höhe der Ratenzahlungs-Verträge (hire purchase agreements) im Bereich der Privathaushalte werden von der Zentralbank beobachtet, weil sie Rückschlüsse auf die Erwartungen der Konsumenten auch hinsichtlich des Geldwertes einschliessen. – Siehe Abzahlungsfrist, Darlehn, Einmalzahlungs-Engagement, Endfälligkeit, Höchstlaufzeiten, Königsberger System, Konsumentenkredit, Mindestraten, Mindesteinschuss-Sätze, Rate, Verwirkungsklausel.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Ratenzahlung (payment by instal[l]ments)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/ratenzahlung-payment-by-installments/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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