Ratenzahlung (payment by instal[l]ments)
Tilgung einer Schuld auf dem Wege mehrerer, in der Regel in Bezug auf Betrag und Zeitpunkt vertraglich genau festgelegter Teilrückzahlungen. – Die Anzahl und die Höhe der Ratenzahlungs-Verträge (hire purchase agreements) im Bereich der Privathaushalte werden von der Zentralbank beobachtet, weil sie Rückschlüsse auf die Erwartungen der Konsumenten auch hinsichtlich des Geldwertes einschliessen. – Siehe Abzahlungsfrist, Darlehn, Einmalzahlungs-Engagement, Endfälligkeit, Höchstlaufzeiten, Königsberger System, Konsumentenkredit, Mindestraten, Mindesteinschuss-Sätze, Rate, Verwirkungsklausel.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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