Prognosebericht (forecasting report)
Kapitalgesellschaften müssen im Zuge des dem Jahresabschluss beizufügenden Lageberichts gemäss § 289, Abs. 2 HGB bzw. § 15, Abs. 1 HGB auch zukunftsgerichtete Aussagen (forward-looking statements) über den Geschäftsverlauf veröffentlichen. Zweck der Vorschrift ist es, Anleger über die zu erwartende Lage des Unternehmens hinsichtlich des Ertrags, der Liquidität und des Vermögens zu informieren. – Siehe Astro-Prognose, Aussagen, zukunftsgerichtete, Marktmanipulation, Offenlegungspflichten. – Vgl. Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 211 (Prognosebericht kann nicht aufgrund unüberschaubarer Lage in der Gesamtwirtschaft unterlassen werden).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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