Objektgesellschaft (special purpose entity, SPE)

Allgemein ein Unternehmen mit satzungsgemäss genau abgegrenztem, engen Geschäftsbereich (line of business). Es wird allein mit der Absicht gegründet, bestimmte ausserbilanzielle Umsätze zu tätigen. Dies wird dadurch erreicht, dass ein Gründer (Initiator; initiator) der Objektgesellschaft Vermögenswerte überträgt, wie beispielsweise Baumaschinen oder Pensionsansprüche, welche die Objektgesellschaft dann vermietet bzw. verwaltet. Die Risiken aus der Tätigkeit der Objektgesellschaft trägt grundsätzlich diese allein, weil der Initiator in aller Regel an der Objektgesellschaft kapitalmässig nicht beteiligt ist, und er daher nach dem bisher herrschenden Stimmrecht-Kriterium (voting control rule) die Objektgesellschaft nicht konsolidieren, d.h. in seiner Rechnungslegung ausweisen musste. – Eine rechtlich im Inland errichtete Holding mit nur sehr wenig Personal – nicht selten mit bloss zwei Beschäftigten , die ganz in ausländischem Besitz ist und deren Vermögen zum überwiegenden Teil aus
Beteiligungen bzw. verbundenen Unternehmen im Ausland besteht. – Eine ConduitGesellschaft bzw. Zweckgesellschaft, bei der eine Bank – dann meistens Originator genannt – Asset-Backed Securities dem ausserbilanziell geführten Unternehmen überträgt. Die Zweckgesellschaft bringt diese Papiere dann in verschiedenen Tranchen bei Anlegern unter. – Siehe Absenzkapitalismus, Endanleger, Reintermediation, Schattenbankbereich, Structured Investment Vehicle, Verbriefungspapiere-Selbstbehalt, Zweckgesellschaft. – Vgl. Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 67 f. (umfassende Überarbeitung der Finanzkonglomerate-Richtlinie der EU-Kommission: SPEs sollen einbezogen werden) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Internationales”.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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