Nebenfonds (extra funds)
Geldbeträge und Vermögenswerte, die von staatlichen Behörden ausserhalb des jährlichen Etatbewilligungsrechts (budget appropriation) des Parlaments verwaltet werden. – Früher war dies auch in Deutschland auf allen Ebenen verbreitet (hidden-fund nuisance; “alte Fondswirtschaft”), was die Einheit, Vollständigkeit (completeness) und Übersichtlichkeit des jeweiligen Gesamthaushalts ausserordentlich stark störte und eine Kontrolle durch die Volksvertretung so gut wie ganz verunmöglichte. Heute sind Nebenfonds verfassungsrechtlich verboten. – Bei einem Umbrella-Fonds eine besondere Anteilsklasse, auch Subfonds, Teilfonds und Unterfonds genannt. – Siehe Fondswirtschaft, Invalidenfonds, Nonaffektations-Prinzip, Parafiskus.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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