Naturalabgabe (impost in kind)

Auch in: EN BG CS EL FR ID PL PT RU SK SV TR UK

In älteren Dokumenten die Ablieferung einer bestimmten Menge an Erzeugnissen der Land- Forst- und Hauswirtschaft, wie etwa dem Zehnten, in der Regel im Rahmen eines Fronverhältnisses. Hierbei erhielt ein Bauer (Höriger, Leibeigener, Vasall; liege man, leud: a feudal tenant, villein) von einer Grundherrschaft Land, Schutz und oft auch die Sicherung des Lebensunterhalts in Notlagen. Als Gegenleistung hatte der Hörige festgelegte Mengen an Waren (wie Getreide, Holz, Fleisch, Honig, Wachs, Webwaren) der Grundherrschaft (Fron = Herr) zu überstellen sowie auch gewisse Dienstleistungen (Hand- und Spanndienste; manual work and unpaid draught animal [donkey, steer, horse] and cart work) zu erbringen. – Siehe Abgabe, Cerozensual, Detz, Impost, Zehnt.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Naturalabgabe (impost in kind)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/naturalabgabe-impost-in-kind/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

2 Seitenaufrufe dieser Seite