Markt, organisierter (organised market)
Gemäss § 2, Abs. 5 WpHG ein in Deutschland, in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den EWR betriebenes oder verwaltetes, durch staatliche Stellen genehmigtes, geregeltes und überwachtes multilaterales Handelssystem. Es bringt die Wünsche einer Vielzahl von Personen am Kauf und Verkauf von dort zum Handel zugelassenen Finanzinstrumenten innert des Systems nach festgelegten Bestimmungen zusammen bzw. fördert das Zusammenbringen, das dann zu einem Vertrag über den Kauf dieser Finanzinstrumente führt. – Siehe Gegenpartei, zentrale.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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