Markt, amtlicher (official market)

In der Börsenordnung genau umschriebenes Segment an deutschen Börsen; bis 2002 amtlicher Handel (official trade) genannt; vgl. § 29 ff. BörsG. Die im amtlichen Markt gehandelten Wertpapiere müssen in allem den Anforderungen der Europäischen Wertpapier-Dienstleistungs-Richtlinie genügen. Zudem ist bei der Börseneinführung ein von der Aufsichtsbehörde genehmigtes Prospekt zu veröffentlichen. – Am 1. November 2007 wurde die bis dahin bestehende Unterteilung der organisierten Zulassungssegmente in den amtlichen Markt und geregelter Markt aufgehoben. – Siehe Markt, regulierter – Siehe Börsenzulassungsprospekt.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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