Londoner Verfahren (London approach)

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Ein unter der Schirmherrschaft der Bank von England aufgestellte Vereinbarung für den Fall, dass es in England zum Zusammenbruch grosser Unternehmen kommt. Kern der Absprache ist, dass – eine Bank ihre ausstehenden Kredite vorerst nicht eintreibt und auch nicht auf ein Insolvenzverfahren (insolvency proceedings) drängt, – die von notleidenden Darlehn an das Unternehmen betroffenen Banken zusammenarbeiten und sich in allen Schritten abstimmen sowie – die betroffenen Banken allfällige Verluste nach einem bestimmten System teilen. – Hintergrund des Londoner Verfahrens ist die Tatsache, dass sich die Banken und alle Beteiligten erfahrungsgemäss besser stellen, wenn das Unternehmen weitermacht und aus der Krise herausgeführt wird, als wenn es in Konkurs geht. – Siehe Crash, Hedge-Fonds, Insolvenz, Intercreditor Agreement, Krisenlasten-Verteilungsprogramm, Reintermediation, Risikokapital, Verlustteilungsregelung, Vorrangregel, unbedingte. – Vgl. IMF: Economic Issues 31: Corporate Sector Restructuring.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Londoner Verfahren (London approach)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/londoner-verfahren-london-approach/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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