Ertragsschwäche (weakness of earnings)

In der Sprache der Zentralbanken und Aufsichtsbehörden in Bezug auf Institute mit schwacher Ertragskraft gesagt. Als Masstab dient dabei in der Regel die Zinsmarge (auch Zinsspanne genannt) als dem Unterschied zwischen dem Zinssatz, den ein Institut bei Ausleihungen berechnet und dem Zinssatz, den die Bank zu ihrer Refinanzierung zahlen muss. – In Deutschland betrug die Zinsmarge bis etwa 1995 noch zwei Prozent; sie sank 2012 auf knapp ein Prozent. Zugeschrieben wird diese Entwicklung verschiedenen Umständen, wie vor allem – Zunahme des Wettbewerbs aufgrund von Deregulierung, – technische Entwicklungen wie das Internet, wodurch auch den Banken ohne Filialnetz ein breiter Marktzugang möglich wurde, – Abnahme der früher gerade in Deutschland sehr starken Kundenbindung an ein Institut, verbunden mit – nachweislich höherer Preissensitivität (price sensitivity: the degree to which the price of a product affects consumers behaviours) zumindest bei den Finanzdienstleistungen. Dazu – drücken auch noch Überkapazitäten auf den Markt (excess capacities in this special case often are defined as a situation in which the loans and investment policy of the bank produce an upsurge of risk without a corresponding increase of return). Die Ertragsschwäche der Institute wird von den Aufsichtsbehörden mit Sorge betrachtet. – Siehe Asset Quality Review, Comprehensive Assessment, Institut, problematisches, Kernkapitalquote, Liquiditätskrisenplan, Liquiditätsrisiko, Puffer, ko, Risikotragfähigkeit, Stresstest. – Vgl. Finanzstabilitätsbericht 2013, S. 52 ff. (Analyse der Ertragsschwäche; Übersichten).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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