Einlagengarantie, staatliche (governmental guarantee for deposits)

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Im Oktober 2008 während der Finanzkrise von der deutschen Bundesregierung abgegebene Erklärung zum Schutz von Spar- und Termineinlagen von Privathaushalten bei deutschen Banken. Danach haftet notfalls der Staat für diese Depositen. Ähnliche Erklärungen wurden auch in den Niederlanden und Tschechien abgegeben. Grund der Garantie-Erklärungen war es, Millionen Bürger daran zu hindern, ihr Geld von den Banken plötzlich abzuziehen. – Diese Massnahme hatte allerdings zur Folge, dass viele verunsicherte Privatanleger vor allem ihre Anteile in Aktien-, Renten- und Geldmarktfonds daraufhin bei den Banken in Spar- und Termineinlagen umschichteten. – Siehe Einlagensicherung, Retterei, Run.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Einlagengarantie, staatliche (governmental guarantee for deposits)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/einlagengarantie-staatliche-governmental-guarantee-for-deposits/ (Stand: 15.10.2022).

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