Bonitätsabschlag (detoriated standing)

Auch in: EN FI FR

Banken, die sich bei der Zentralbank sehr hoch und/oder ungewöhnlich langfristig verschulden, haben offensichtlich die Goldene Bankregel missachtet. Sie gelten als unsolide, was zu einer niedrigeren Einstufung ihrer Kreditwürdigkeit, ihres Rating führt. Sie müssen infolge dessen auf dem Nostromarkt mit schlechteren Bedingungen, faktisch mit höheren Refinanzierungskosten rechnen. Eine Zentralbank kann – wie in den USA – solche Institute einer besonderen Überwachung unterstellen. – Staatsanleihen werden bei sonst gleicher Ausstattung mit einem Bonitätsabschlag gehandelt, wenn für die betreffenden Länder die Ratings schlecht ausfallen. – Siehe Bonitätsklasse, Downrating, Plutoed. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom September 2005, S. 35 f. (mit Übersichten).

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Bonitätsabschlag (detoriated standing)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/bonitatsabschlag-detoriated-standing/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

6 Seitenaufrufe dieser Seite