Antrittsgeld (start money; signing bonus; debut fee; contribution to capital [fund])

Zahlung an Spieler, die bei Sportveranstaltungen und vor allem im Fussball an einem Spiel teilnehmen. – Gehaltszuschlag für Angestellte, die am Wochenende arbeiten müssen, wie beispielsweise bei Zeitungen, Rundfunkanstalten, Spitälern und Verkehrsbetrieben. – Prämie für Aussteller, die sich zu einer (wenig besuchten) Messe mit einem Stand einfinden. – In älteren Dokumenten die Sonderzahlung an einen Geistlichen, der ein neues Amt antritt, dann auch Enthronistikum (enthronisticum) genannt. Der Betrag soll die Kosten für die Anschaffung der nötigen Gegenstände für die Haushaltung abdecken. – In älteren Dokumenten oft auch gesagt für einen Kapitaleinschuss bei einer (Pensions)Kasse oder Versicherung. – Manchmal gesagt für das Einstandsgeld, nämlich die weithin übliche, jedoch rechtlich nicht verpflichtende Leistung eines neuen Mitarbeiters gegenüber dem Kollegenkreis (team). – Siehe Absentgeld, Abtrag, Amortisation, Annaten, Benefiziengeld, Dispensationsgeld, Kathedralgeld, Kirchgeld, Opfergeld, Palliengeld, Perpetuitäten, Peterspfennig, Prokurationsgeld, Soft Money, Spielgeld, Stiftungsfonds, Tafelgeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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