Wucher in älteren Dokumenten in Bezug auf bis auch Merkanzei (usury, gombeen)
Allgemein die unredliche Aneignung fremden Eigentums im Tausch- und Darlehnsverkehr. – Die Verfälschung eines Marktpreises durch den Druck von Macht. – Beim Darlehn die Vereinbarung eines über dem Marktzins liegenden Zinses, wobei der verlangte Zinssatz weit über dem liegt, was der Kreditnehmer aus dem geliehenen Geld bei gewöhnlichen Umständen an Gewinn erwirtschaften kann; in der Regel wird dabei die wirtschaftliche Abhängigkeit des Vertragspartners ausgenutzt. – Bestimmte Methoden, um ein Darlehn zu besichern, wie vor allem das Kinderpfand und das Leichenpfand. – Siehe Agiotage, Danismus, Einzug, Finanz, Finanzgeier, Geldeintreibung, Kinderpfand, Kredithai, Leichenpfand, Plusmacherei, Rebbes, Sündengeld, Übersatz, UnfruchtbarkeitsTheorie, Verzinsung, Wucher-Herausforderung, Zahlhaus, Zins(satz), Zinsverbot.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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