Wertpapierbörse (securities exchange)

In Deutschland Börsen, an denen Wertpapiere, Derivate, Devisen und Edelmetalle gehandelt werden. § 1, Abs. 2 BörsG definiert (logisch mangelhaft [diallel; Diallele!] und sprachlich unschön!): “Wertpapierbörsen im Sinne dieses Gesetzes sind Börsen, an denen Wertpapiere und sich hierauf beziehende Derivate im Sinne des § 2 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes gehandelt werden. An Wertpapierbörsen können auch andere Finanzinstrumente im Sinne des § 2 Abs. 2b des Wertpapierhandelsgesetzes und Edelmetalle gehandelt werden”. – Siehe Börse, Börsenliquidität, Derivategeschäfte-Clearingpflicht, Derivategeschäfte-Meldepflicht, Makler, Sentiment, Warenbörse, Wertpapiermarkt, Yellow Book.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Sidebar