Waisengeld auch Waisenrente (orphans’s pension, allowance for orphans, orphan pecunary aid)

Heute Zahlung zur Sicherung des Lebensunterhalts von unmündigen Kindern gemäss – der jeweiligen staatlichen Sozialgesetzgebung bzw. – aufgrund privater Versicherungsverträge (life insurance; Lebensversicherung). – Früher geldliche Unterhaltsleistung an Kinder, deren Eltern verstorben und nicht von nahen Angehörigen (grandparents; Grosseltern, aunts and uncles; Geschwister der Eltern) versorgt werden konnten. Die Beträge wurden ehedem meistens von der Kirchengemeinde, von der Ortsgemeinde oder – soweit es sich um Elternlose aus einer Handwerkerfamilie handelte – auch von einer Zunft oder Innung aufgebracht. – Siehe Innungsgeld, Lehrgeld, Witwengeld, Zunftgeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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