Verwertungsrate und Erlösquote (recovery rate)

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Wenn nicht anders definiert der Anteil an eingelegtem Geld, den ein Gläubiger bei Insolvenz eines Unternehmens erhält (the amount recovered through foreclosure or bankruptcy procedures in event of a default, expressed as a fraction of face value). – Im besonderen bei Leveraged Buy-outs gesagt, bei denen vor- und nachrangige Darlehn mit jeweils unterschiedlichem Risiko zum Einsatz kommen. – Siehe Verwertung. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2007, S. 16 f. (Aufriss des Finanzierungsgefüges).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Verwertungsrate und Erlösquote (recovery rate)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/verwertungsrate-und-erlosquote-recovery-rate/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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