Wenn nicht anders definiert der Anteil an eingelegtem Geld, den ein Gläubiger bei Insolvenz eines Unternehmens erhält (the amount recovered through foreclosure or bankruptcy procedures in event of a default, expressed as a fraction of face value). – Im besonderen bei Leveraged Buy-outs gesagt, bei denen vor- und nachrangige Darlehn mit jeweils unterschiedlichem Risiko zum Einsatz kommen. – Siehe Verwertung. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2007, S. 16 f. (Aufriss des Finanzierungsgefüges).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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