Vermögen, öffentliches (public capital)

Wenn nicht anders definiert, so versteht man darunter alle im Eigentum des Staates befindliche Güter, die – einen dauerhaften Wert besitzen und – Nutzungen für die Allgemeinheit abwerfen. – Siehe Vermögen, Sachvermögen, Sozialkapital.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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