Termingeschäft im engeren Sinn (forward contract)

Vertrag, der – ausserbörslich (off-market, meaning: not dealt on a recognised exchange) von zwei Parteien eingegangen wird, die – sich nach individuell ausgehandelten Bedingungen – auf den Kauf/Verkauf eines – in Menge und Güte genau bestimmten Gutes (underlying asset; Basiswertes) – zu einem festgesetzten späteren Zeitpunkt einigen. – Anders als bei der Option hat der Käufer jedoch in einem solchen Termingeschäft nicht das Recht, sondern die Pflicht, an dem bestimmten Datum die vertraglich vereinbarte Menge eines Basiswertes zu liefern bzw. abzunehmen. Meistens aber wird der Basiswert nicht physisch geliefert, sondern man stellt die Vertragsverpflichtung durch eine entsprechende Gegenposition glatt. – Der Unterschied zum Terminkontrakt – oft nur Kontrakt genannt; leider ist die Terminologie nicht einheitlich – besteht darin, dass Terminbörsen die Vertragsbedingungen für alle Kontrakte einheitlich festsetzen (standardisieren; standardise), um diese so börsengängig (marketable) zu machen. – Siehe Futures, Option, Spotmarkt, Terminbörse.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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