Streitbeilegung alternative (alternative dispute resolution, ADR)

Zur Vermeidung kostspieliger Gerichtsverfahren gemäss EU-Richtlinie einzurichtende Stellen, in denen finanzmarktliche Verbraucherbeschwerden abgeklärt werden sollen. Bis Juli 2015 muss jedes Land entsprechende Schlichtungsstellen eingerichtet haben. – Siehe Gütestelle, Gatekeeper, Ombudsleute, Online-Streitbeilegung, Schiedsverfahren. – Vgl. Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 52 f. (Stand der Rechtsentwicklung).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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