Enforcement (so auch im Deutschen gesagt, seltener mit aufsichtliche Bilanzkontrolle [regulatory financial reporting enforcement] übersetzt)
Aufsichtsrechtlicher Begriff, mit dem die EU-weite bzw. auch internationale Durchsetzung bestimmter Vorschriften zur Rechnungslegung und Prüfung beschrieben wird. – In einem zweistufigen Verfahren kontrollieren die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Abschlüsse jener Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel am amtlichen oder regulierten Markt in Deutschland zugelassen sind. Mit der Aufsichtsbehörden vieler Länder, aus denen Unternehmen zugelassene Papiere in Deutschland in den Börsenhandel gebracht haben, bestehen hinsichtlich des Enforcement entsprechende Absprachen. – Die zur Erfüllung des Enforcements nötigen Kosten von DRP und BaFin werden durch eine Umlage gemäss der Bilanzkosten-Umlageverordnung, BilKoUmV (ordinance on the allocation of financial reporting enforcement costs) aufgebracht. – Siehe Audit, Aufsichtskultur, CESR, Enforcer, Lead Supervisor. – Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 71 f. (Bericht über Leitlinien), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 58 f. (Gründung einer European Enforcers Coordination Session; Datenbank zum Enforcement), S. 179 (Ablauf-Schema), S. 180 (Abstimmung mit Wirtschaftsprüferkammer), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 188 ff. (Anlassprüfungen, Stichproben-Prüfungen; Benehmen bei Fehlerfeststellung; Bussgeldverfahren), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 197 ff. (Länderübersicht; häufige Fehler bei den Unterlagen; Judikatur), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 65 (Datenbank mit Entscheidungen), S. 186 ff. einzelne Fälle; Rechtsprechung: Fehlerveröffentlichung als entscheidendes Mittel zur Durchsetzung des Enforcements), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 210 (Übersicht der Enforcement-Verfahren seit 2005). Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 228 ff. (Fehlerveröffentlichungsverfahren verkürzt; neue Judikatur), Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 181 (Enforcement-Verfahren der BaFin seit 2003 aufgeschlüsselt; Erstattung von Kosten im Enforcement-Verfahren) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Aufsicht über den Wertpapierhandel und das Investmentgeschäft”.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
