Energieversorger-Kredite (credits granted by power supplier)

Darlehn, die Erzeuger und/oder Verteiler von Strom und Gas sowie auch Betreiber von Windkraft-Anlage (wind power operators) an Abnehmer vergeben, damit diese notwendige anwendungstechnische Anlagen – wie Heizungen, Anschluss an Fernwärme-Systeme im Wohnungsbau – beschaffen können. Bis anhin sind solche Geschäfte auf Antrag von der Aufsicht freigestellt, soweit es sich um untergeordnete Hilfs- oder Nebengeschäfte handelt. Ein Antrag auf Freistellung ist jedoch bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzureichen. – Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 188 (Freistellung von zweckgebundenen Darlehn gewährenden Energieversorgern von der Aufsicht).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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