Doppelwährung (double standard, bimetallism)

Von einer Geldverfassung gesagt, in der – sowohl Münzen aus Gold als auch aus Silber eingeführt sind, und – bei der darüber hinaus zwischen den beiden Edelmetallen auch ein bestimmtes Wertverhältnis (die Wertrelation; value ratio) gesetzlich festgelegt ist. – Fehlt bei gleichzeitiger Verwendung von Gold und Silber ein derartig gesetzlich vorgeschriebenes Wertverhältnis, so spricht man auch von einer Parallelwährung (parallel [metal] currency). – Siehe Greshamsches Gesetz, Währung, Zahlungsmittel.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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