Euro-Währungsgebiet (euro area)
Diejenigen EU-Mitgliedstaaten, welche den EUR gemäss dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft als einheitliche Währung eingeführt haben. – Nicht zum Euro-Währungsgebiet zählen jedoch solche Staaten, in denen der EUR (halb)offiziell als Zahlungsmittel verwendet wird, wie derzeit (Anfang 2014) beispielsweise im Mazedonien und im Kosovo. – Siehe Eilbeitritt, Euroland, Eurostaaten, Eurozone, Währungsgebiet, Währungsraum. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Mai 1999, S. 33, Monatsbericht der EZB vom Januar 2008, S. 58 ff. (Kennzahlen nach der Erweiterung; Übersichten), Monatsbericht der EZB vom November 2008 (Geldpolitik der EZB und Unterschiede in den einzelnen Mitgliedsländern: vier Aussagen), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2008, S. 31 ff. (Zehnjahresrückblick: ausführliche Bilanz).
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
