Wenn nicht anders definiert bei einer Versicherung die Gefahr, dass das Sicherungsvermögen marktbedingten Verlusten unterliegt, wie etwa bei einem allgemeinen Kurssturz in Zuge einer Finanzkrise. – Zur Absicherung gegen dieses Risiko müssen Versicherungen daher entsprechende Reserven vorhalten. – Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 77 (ein Versicherer darf die Hälfte der Überschussbeteiligung der Wertschwankungs-Reserve zuführen).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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