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Finanzbegriff · German

Fakultativklausel (optional clause)

Eine Bank behält sich das Recht vor, eine Überweisung auch auf ein anderes Konto des Kunden als das von ihm angegebene vorzunehmen. Wegen der Gefahr eines allfällig auftretenden Verzögerungsschadens (damage due to delay) darf diese Klausel nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (supreme court decision) in Deutschland nicht allgemein in Vordrucken verwendet werden. – Siehe Zahlungsadresse.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
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https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
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Merk, Gerhard (2022): Fakultativklausel (optional clause). Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/fakultativklausel-optional-clause/