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Prof. Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.

Abhandlungen über Johann Heinrich Jung-Stilling

Nachtodliche Belehrungen zur Ökonomik

Nachtodliche Belehrungen zu Persönlichkeiten

Nachtodliche Belehrungen zur Philosophie

Nachtodliche Belehrungen zur Theologie

Nachtodliche Belehrungen zu verschiedenen Themen

 

Zur Definition des Ungutes


Die gebräuchliche Begriffserklärung erweitert um einen bedeutungsvollen Aspekt gelegentlich einer nachtodlichen Begegnung in der schweizerischen Bundeshauptstadt Bern mit dem hochgelehrten, lebenserfahrenen und bis anhin unvergessenen
Johann Heinrich Jung-Stilling (1740–1817),
der Weltweisheit und Arzneikunde Doktor,
seit 1785 Kurpfälzischer, durch Rechtsnachfolge ab 1803 Badischer Hofrat,
durch Verleihung ab 1808 Grossherzoglich Badischer Geheimer Hofrat.

Lebzeitig bis 1803 Professor für ökonomische Wissenschaften an der Universität Marburg/Lahn, dortselbst auch Lehrbeauftragter für operative Augenheilkunde an der Medizinischen Fakultät; hiebevor bis 1787 Professor für angewandte Ökonomik – mit Einschluss auch der Veterinärmedizin – an der Universität Heidelberg und anvorderst seit 1778 mit gleicher Bestellung an der Kameral Hohen Schule Kaiserslautern,

weiland Gründungsmitglied der Geschlossenen Lesegesellschaft zu Elberfeld (heute Teil der Stadt Wuppertal), dort auch an 1772 Arzt für Allgemeinmedizin, Obstetrik, Ophthalmologie und seit 1775 staatlich bestellter Brunnenarzt sowie Dozent in Physiologie; der Kurpfälzischen Ökonomischen Gesellschaft in Heidelberg, der Königlichen Sozietät der Wissenschaften in Frankfurt/Oder, der Kurfürstlichen Deutschen Gesellschaft in Mannheim, der Gesellschaft des Ackerbaues und der Künste in Kassel, der Leipziger ökonomischen Sozietät sowie auch bis zum Verbot der Geheimgesellschaften im kurpfälzisch-bayrischen Herrschaftsgebiet durch Erlass aus München im Jahr 1784 der erlauchten
Loge Karl August zu den drei flammenden Herzen in Kaiserslautern Mitglied

und
dank englischer Gunst aufgeschrieben sowie mit nützlichen Anmerkungen ausgeziert und gemeinen Nutzens zu Gut ins World Wide Web gestellt, alle Leser dabei gÖttlicher Verwahrung und englischen Schutzes innigst empfehlend
von

Haltaus Unverzagt
zu Salen, Grafschaft Leisenburg*

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Jung-Stilling-Gesellschaft e. V. , Siegen

Leicht veränderte Online-Fassung aus einer Veröffentlichung aus dem Jahre 1988 und 1995 (Zweitauflage) der Jung-Stilling-Gesellschaft e. V., Siegen (Deutschland). – Die gewerbliche Verwertung des Textes bedarf der schriftlichen Einwilligung der löblichen Jung-Stilling-Gesellschaft als des Copyright-Inhabers.


Gegen eine zu enge Sichtweise


Jung-Stilling zeigt sich in Bern


Just ging ich durch der Altstadt Kern
An einem Sonntag früh in Bern.
Da trat aus einem alten Haus
Jung-Stilling1 schnellen Schritts heraus.
Gekleidet war er wie zur Zeit,
Die gut zweihundert Jahre weit.

Er trug rechts eine Leder-Mappe
Mit einer alten Ösen-Klappe,
Wie solche wohl zu Olims Tagen
In Mode und Verwendung waren

“Herr Hofrat Jung!”, sprach ich ihn an,
“Zu Bern ich sie heut sehen kann?
Ich schätze, dass sie nieden weilen,
Um Augen-Kranke2 hier zu heilen? –

“Mein Stillings-Freund:3 ihr seht das richtig!
Ein Himmelsbürger hielt mich pflichtig,
Zu seinem Nachfahrn heut zu gehen4,
Den starkes Flimmern quält beim Sehen.
Ich folgte dem und kam hierher,
Damit ich ihm von Nutzen wär.


Auch Modezyklen führen zu Verlusten


Soeben euren Blick ich sah
Auf meine Ärzte-Tasche da.
Lasst mich dazu euch etwas lehren,
Von mir als Ökonom5 erklären.

Nehmt an zwei Länder, G und H.
Sie stellen sich entsprechend da:
In allen Dingen völlig gleich,
Bis hin zum Produktions-Bereich.
Drum ist auch gleich die Menschenzahl
Samt ihrer Schichtung beidesmal.

Dass Nebensächlichkeit ganz ruht,
Sei unterstellt, dass bloss ein Gut
In beiden Ländern stellt man her:
Dies Taschen – so wie diese – wär’.
Beachtet, dass aus den Prämissen
Die Taschen-Preise gleich sein müssen.6

Es zwingt in G-Land nun die Mode
Zu einer Nutzungs-Periode
Von nur zwei Jahren für die Tasche:
Sie landet dann bei Müll und Asche.
In H-Land Taschen jeder hält
Vier Jahre, bis sie ihm vergällt.

In G-Land schafft die Produktion
Genau das Doppelte an Lohn
Wie man in H-Land ausbezahlt.
Man darob freudig ist und strahlt,
Weil ja – mit H-Land im Vergleich –
Ist G-Land zweifach gar so reich!


Von Grund auf falscher Reichtumsbegriff


Das ist – was ihr ja sicher wisst –
Die Art, wie derzeit stolz man misst
Den Reichtum einer Volkswirtschaft,
Beurteilt auch die Leistungskraft.

Doch, lieber Stillings-Freund, die Sicht
Gesunder Logik widerspricht!
Denn erstens ist der Arbeitsgang
In G-Land doppelt grad so lang,
Die Freizeit doch die Hälfte nur:
Drum mager wohl auch an Kultur.

Zum zweiten ist in G-Land auch
Um zweimal höher der Verbrauch
An Inputs7, so dass eher zeigen
Ressourcen8 sich zu Ende neigen.

Zum dritten ist der Grad an Russ,
An Schadstoff in der Luft diffus,
In H-Land bloss die Hälfte dessen,
Was man in G-Land muss hier messen.

Ihr seht daraus, dass ohne Frage
Ist G-Land in der schlechtren Lage,
Wiewohl doch das, was dort man misst,
Weit höher als in H-Land ist!

Der Grund dafür ist euch wohl klar:
Die Tasche ja zu nutzen war
Viel länger als nur die zwei Jahre.
Sie drum ward zur antiken Ware,
Weil Mode nennt veraltet sie
Und die Besitzer `Muffel´ zieh.


Auch die Mode kann Ungut sein!


Lasst daraus ziehen mich den Schluss,
Der klar die Einsicht bringen muss:
Ein Ungut ist auch dann gegeben,
Wenn Mode-Urteil kürzt das Leben
Von Gütern, die noch im Gebrauch
Verwendbar, funktionierend auch.

Begrifflich muss das Ungut drum
Auch fassen dies Kriterium;
Das heisst: die Meinung, die ein Gut
Zum alten Plunder zählen tut,
Ist selbst ein Ungut: definiert
Als das, was Wohlstand reduziert!

Dies übersah in einem Werk
Mein lieber Stillings-Freund G. Merk9,
Der zu sehr nur auf Waren sieht,
Weshalb begrifflich er geriet
In eine Enge, die verkehrt:
Den Blick auf solches drum verwehrt.”


Jung-Stilling entzieht sich dem Auge


Da Stilling endete den Satz,
Stand er nicht mehr an seinem Platz:
Ganz plötzlich war verschwunden er.
Ich blickte suchend noch umher,
Als auf mich zu ich kommen sah
Jung-Stillings Engel Siona.10
Der legte stumm in meine Hand
Ein Blatt Papier und rasch verschwand.

Geschrieben war auf jenem Blatt
Die Rede, die fand eben statt.
Gebracht war alles schon in Reim:
Ich tippte später es daheim.
Ob dessen gilt mein Dank dem Engel,
Doch zeihe mich man aller Mängel.

Heut stellte ich den Text komplett
Als Text-Datei ins Internet,
Auf dass sich alle Stillings-Treuen
An dieser Botschaft recht erfreuen,
Und fülle tief sich ihre Brust
In Hochgefühl mit Himmelslust.

 


Das übliche Gemecker und Geschimpfe wird erwartet


Ach je! Wie ist die Welt verrückt!
Man sagt nicht Dank, ist nicht beglückt,
Dass Stillings Botschaft wird verbreitet:
Dem Wahren so der Weg bereitet.

Oh nein! Sie rufen “Spiritismus,
Gespensterwahnsinn, Okkultismus,
Verdummung, Scharlatanerie,
Ergüsse kranker Phantasie,
Geflunker, Mache, Schwindel, Lug,
Geschwätz, Geplapper, Blendwerk, Trug,
Verworren-närrisches Gedudel,
Gebräu aus höllischem Gesudel;

Chimäre, Aberwitz: ein Schmarren,
Ersonnen wohl von einem Narren,
Geschäker, Blödsinn, Unfug, Possen,
Aus einem wirren Hirn entflossen;
Betörung, Blendwerk, Künstelei
Verpackt in glatte Reimerei
Nebst folgerndem Gedankenfluss;
So täuschend klugen Genius;

Verzauberung, Nekromantie:
Beschwörung Toter, Blasphemie,
Verruchte Wortverdreherei,
Dämonenhafte Zauberei,
Geheimnisvolle Kabbalistik,
Gefälschte, gleisnerische Mystik,
Geflunker, Schwindel, Infamie,
Intrige, Ränke, Bluff, Magie;

Ein Zeugnis von Besessenheit,
Verhexung und Verlogenheit,
Groteske Phantasmagorie,
Verfahrene Ökonomie;

Abscheuliche Provokation:
Der Hölle Manifestation.
Der Haltaus ist ein Hexerisch:
Verbreitet teuflisches Gezisch!
Am besten ist, man wirft ins Feuer,
Was dichtet dieses Ungeheuer;
Dann schwindet dieser trübe Dunst,
Erzeugt von ihm durch Satanskunst!”

Ach Leute! Zupft euch an der Nase:
Entledigt euch von Zorn-Gerase
Und denkt darüber tiefer nach,
Was Stilling hier vom Ungut sprach.
Es wird doch Einsicht klar zuteil,
Die euch bewahrt vor Fehlurteil.


Bekritteln und Bemäkeln seitens lieber Mitmenschen schmerzt Haltaus Unverzagt


Und noch eins: hört doch auf zu wettern,
Verwünschung, Drohung gar zu schmettern
Auf den, der dies euch friedlich sagt:
Zu Salen Haltaus Unverzagt.

Zwar ist der vieles schon gewöhnt;
Drum schert ihn kaum, dass er verhöhnt
Von Dummen und von Flachen wird;
Es andrerseits ihn doch beirrt,
Wenn liebe Stillings-Freunde auch
Ihn schelten Narren, Tor und Gauch.
Versöhnlich ihnen sei vergeben!
Sie durften selbst halt nie erleben,
Wie Wesen aus dem Jenseits sich
Mir zeigten deutlich körperlich
Und teilten sprachlich mit sich auch:
Wie witterte ich ihren Hauch.

Was sie erfahren konnten nimmer,
Scheint ihnen Trug drum und Geflimmer.


Anmerkungen, Hinweise und Erläuterungen


* Grafschaft Leisenburg = bei Jung-Stilling das ehemalige Fürstentum Nassau-Siegen (mit der Hauptstadt Siegen); –  durch Erbfolge ab 1743 Teil der Nassau-Oranischen Lande (mit Regierungssitz in Dillenburg, heute Stadt im Bundesland Hessen); –  im Zuge der territorialen Neuordnung Deutschlands durch den Wiener Kongress ab 1815 Bezirk in der preussischen Provinz Westfalen (mit der Provinzhauptstadt Münster); –  nach dem Zweiten Weltkrieg von 1946 an bis heute Bestandteil im Kreis Siegen-Wittgenstein des Regierungsbezirks Arnsberg im Bundesland Nordrhein-Westfalen in der Bundesrepublik Deutschland (mit der Landeshauptstadt Düsseldorf). – Über 70 Prozent der Kreisfläche sind Wälder; Siegen-Wittgenstein steht damit an der Spitze der Bewaldungsdichte in Deutschland.

Salen = bei Jung-Stilling die ehemalige fürstliche Residenzstadt Siegen, heute Universitätsstadt mit etwa 110 000 Bewohnern, am Oberlauf der Sieg (dort 240 Meter über dem Meeresspiegel) gelegen. Die Sieg ist ein 155,2 Kilometer langer, rechter Nebenfluss des Rheins. – Die nächst grösseren Städte von Siegen sind, in der Luftlinie gemessen, im Norden Hagen (83 Kilometer), im Südosten Frankfurt am Main (125 Kilometer), im Südwesten Koblenz (105 Kilometer) und im Westen Köln (93 Kilometer).

Siehe Karl Friedrich Schenck: Statistik des vormaligen Fürstenthums Siegen. Siegen (Vorländer) 1820, Reprint Kreuztal (verlag die wielandschmiede) 1981 sowie Theodor Kraus: Das Siegerland. Ein Industriegebiet im Rheinischen Schiefergebirge, 2. Aufl. Bad Godesberg (Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung) 1969 (Standardwerk mit vielen Karten, Übersichten und Rückblenden auf den Entwicklungsverlauf; leider auch in der Zweitauflage ohne Register).

Im wirtschaftsgeschichtlich bemerkenswerten Siegerland ist der hochintelligente und vielseitig begabte Jung-Stilling (siehe Anmerkung 1) geboren, herangewachsen und hat auch seine ersten beruflichen Erfahrungen als Köhlergehilfe, Schneider, Knopfmacher, Vermessungs-Assistent, Landarbeiter, Dorfschulmeister und Privatlehrer gesammelt.

1 Johann Heinrich Jung-Stilling (1740–1817), der Weltweisheit und Arzneikunde Doktor. Siehe kurz zusammenfassend die Lebensbeschreibung von Eduard Manger in der Allgemeinen Deutschen Biographie, Bd. 14, S. 219 ff. sowie ausführlicher Gerhard Merk: Jung-Stilling. Ein Umriß seines Lebens. Kreuztal (verlag die wielandschmiede) 1989 (mit Abb. und Registern). – Mehr die innere Entwicklung beschreibt Otto W. Hahn: “Selig sind, die das Heimweh haben”. Johann Heinrich Jung-Stilling: Patriarch der Erweckung. Giessen, Basel (Brunnen) 1999 (Geistliche Klassiker, Bd. 4.)

Jung-Stilling erhielt als Professor für ökonomische Wissenschaften an der Universität Heidelberg durch Erlass seines Landesherrn, des Kurfürsten Karl Theodor von Pfalz-Bayern (ihm hatte er auch seine medizinische Doktorarbeit gewidmet und im März 1772 persönlich bei Hofe zu Mannheim überreicht), datiert vom 31. März 1785, die Ernennung zum “Kurpfälzischen Hofrat”.

Das mit dem Hofrats-Titel verbundene gesellschaftliche Ansehen war zu jener Zeit beträchtlich. Es gewährte dem Träger manche Begünstigungen, so auch (was Jung-Stilling als reisenden Augenarzt ganz besonders zum Vorteil gereichte) an Posten, Schildwachen, Stadttoren, Überfuhren, Brücken, Fähren sowie an den zu jener Zeit auch innerlands zahlreichen Schlagbäumen vor den Post-, Maut- und Grenzstationen.

Der Friedensvertrag von Campo Formio (7 km südwestlich von Udine in Venetien) vom 17. Oktober 1797 zwischen Napoléon und Kaiser Franz II., bestimmte in Artikel 20 den Rhein als die Staatsgrenze zwischen Frankreich und Deutschland. Dies wurde im Frieden von Lunéville (südöstlich von Nanzig [französisch: Nancy] gelegen; ehemalige Residenz der Herzöge von Lothringen) am 9. Februar 1801 bestätigt.

In Artikel 6 heisst es genauer: “S. M. l’Empereur et Roi, tant en Son nom qu’en celui de l’Empire Germanique, consent à ce que la République française possède désormais (= von nun an) en toute souveraineté et propriété, les pays et domaines situés à la rive gauche du Rhin, … le Thalweg (= die Fahrrinne für die Schiffahrt) du Rhin soit désormais la limite entre la République française et l’Empire Germanique, savoir (= und zwar) depuis l’endroit (= von der Stelle an) où le Rhin quitte le territoire helvétique, jusqu’à celui où il entre dans le territoire batave.”

Eine ausserordentliche Reichsdeputation, eingesetzt am 7. November 1801, beriet daraufhin zu Regensburg (seit 1663 der Tagungsort des Immerwährenden Reichstags) über die Entschädigung an deutsche Fürsten, die ihre (links der neuen Staatsgrenze zu Frankreich gelegene) Gebiete an Frankreich abtreten mussten.

Durch besondere günstige Umstände (späterhin traten auch noch verwandtschaftliche Beziehungen mit Frankreich hinzu: sein Enkel und Thronfolger Karl [1786/1811–1818] heiratete am 7./8. April 1806 in Paris Stéphanie Louise Adrienne de Beauharnais [1789–1860], die knapp 17jährige Adoptivtochter von Napoléon Bonaparte, dem Kaiser der Franzosen) vergrösserte Karl Friedrich von Baden (1728/1746–1811) bei dieser Gelegenheit sein Gebiet um mehr das Vierfache; die Bevölkerung stieg von 175 000 auf fast 1 Million Bewohner. Die pfälzische Kurwürde ging auf ihn über; Karl Friedrich wurde damit 1803 vom Markgrafen zum Kurfürsten erhoben. – Wenig später rückte er durch den Rheinbundvertrag vom 12. Juli 1806 nach Artikel 5 gar zum Grossherzog mit dem Titel “Königliche Hoheit” auf (die bereits 1818 zur Witwe gewordene Grossherzogin Stéphanie nahm übrigens später wieder den Titel “Kaiserliche Hoheit“ an).

Mit dem Besitzwechsel der rechtsrheinischen Gebiete der Kurpfalz (so auch der alten Residenz- und Universitätsstadt Heidelberg, der neuen [seit 1720] Residenzstadt Mannheim [mit dem grössten Barockschloss in Deutschland] und der Sommerresidenz Schwetzingen [mit dem kurfürstlichen Lustschloss samt 76 Hektar grossen Schlossgarten, Moschee, Badehaus und Theater]) an das Haus Baden durch den Regensburger Reichsdeputations-Hauptschluss vom 25. Februar 1803 wurde gemäss § 59, Abs. 1 (“Unabgekürzter lebenslänglicher Fortgenuß des bisherigen Rangs”) der “kurpfälzische” DE JURE PUBLICO automatisch nunmehr zum “badischen” Hofrat.

Im April 1808 wird Jung-Stilling als Berater des Grossherzogs von Baden in Karlsruhe dann (“ohne mein Suchen”, wie er selbst hervorhebt) zum “Geheimen Hofrat in Geistlichen Sachen” ernannt; siehe Johann Heinrich Jung-Stilling: Briefe. Ausgewählt und hrsg. von Gerhard Schwinge. Giessen, Basel (Brunnen Verlag) 2002, S. 404 (Anm. 10).

Beim Eintritt von Jung-Stilling in den Himmel kommt ihm Karl Friedrich von Baden freudig entgegen und heisst ihn in der Seligkeit als Bruder herzlich willkommen. – Siehe hierzu und überhaupt zum Übergang von Jung-Stilling in das Jenseits des näheren (unbekannte Verfasserin): Sieg des Getreuen. Eine Blüthe hingeweht auf das ferne Grab meines unvergesslichen väterlichen Freundes Jung=Stilling. Nürnberg (Raw’sche Buchhandlung) 1820, S. 27. – Bis anhin ist nicht geklärt, wer diese Schrift verfasst hat. Im Vorwort heisst es: “Euch, ohne Ausnahme Allen, ihr geliebten, bekannten und unbekannten Stillingsfreunden, [so!] die ihr ja auch Christus=Freunde seyd! sind diese Blätter gewidmet. Ihr werdet es nicht lächerlich, nicht unschicklich finden, dass sie so spät erst nach dem Hinscheid [so!] des Unvergesslichen erscheinen, wenn ich euch zum Voraus sage: dass ich, als Weib vorerst Männer ausreden lassen – abwarten wollte mit weiblicher Bescheidenheit, was solche zum Denkmal des Allgeliebten aufstellen würden” (Orthographie wie im Original).

Jung-Stilling stand nach seinem frei gewählten Abschied von der Universität Marburg ab 1803 im Dienst des Hauses Baden. – Siehe hierzu Gerhard Schwinge: Jung-Stilling am Hofe Karl Friedrichs in Karlsruhe, in: Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins, Bd. 135 (1987), S. 183 ff., Gerhard Schwinge: Jung-Stilling als Erbauungsschriftsteller der Erweckung. Eine literatur- und frömmigkeitsgeschichtliche Untersuchung seiner periodischen Schriften 1795-1816 und ihres Umfelds. Göttingen (Vandenhoeck & Ruprecht) 1994, S. 219 ff. (Arbeiten zur Geschichte des Pietismus, Bd. 32) sowie zum Verhältnis zwischen beiden Persönlichkeiten auch Max Geiger: Aufklärung und Erweckung. Beiträge zur Erforschung Johann Heinrich Jung-Stillings und der Erweckungstheologie. Zürich (EVZ-Verlag) 1963, S. 237 ff. (Basler Studien zur Historischen und Systematischen Theologie, Bd. 1).

Karl Friedrich (1728/1746-1811) galt in Karlsruhe gleichsam als Heiliger. Nachdem gelegentlich eines Trauergottesdienstes der gelehrte katholische Stadtpfarrer Dr. Thaddäus Anton Dereser (1757-1827) nicht in den übertriebenen Lobgesang für den Verstorbenen einstimmen wollte, sondern die teilweise rohe und schamlose Ausplünderung der katholischen Einrichtungen unter seiner Herrschaft ansprach, musste er Karlsruhe unverzüglich verlassen. – Siehe zu den unterdrückenden obrigkeitlichen Massnahmen gegen die katholische Kirche unter der Regierungsgewalt der badischen Grossherzöge auch (Franz Joseph Mone [1796-1871]): Die katholischen Zustände in Baden, 2 Bde. Mit urkundlichen Beilagen. Regensburg (Manz) 1841/1843 sowie Carl Bader: Die katholische Kirche im Großherzogthum Baden. Freiburg (Herder) 1860. – Sehr einseitig und unsachlich zur Predigt von Dereser auch Johann Heinrich Jung-Stilling: Briefe. Ausgewählt und hrsg. von Gerhard Schwinge. Giessen, Basel (Brunnen) 2002, S. 485.

Als Beispiel der bei Hofe genehmen Trauerreden katholischer Geistlicher seien erwähnt –  Bernhard Boll: Trauerrede bey der kirchlichen Todten-Feyer seiner königlichen Hoheit Karl Friedrichs, Großherzogs zu Baden, Herzogs zu Zähringen, gehalten in der Haupt- und Münsterpfarrkirche zu Freyburg den 1. July 1811. Freiburg (Wagner) 1811 (der Zisterzienser und Münsterpfarrer zu Freiburg Bernhard Boll (1756-1836) wurde 1827 erster Erzbischof von Freiburg); –  [Gerhard Anton Holdermann]: Beschreibung der am 30ten Juny und 1ten July 1811 zu Ratsatt Statt gehabten Trauer-Feyerlichkeit nach dem Hintritte unsers (so!) höchstseligen Großherzogs Carl Friedrich von Baden. Rastatt (Sprinzing) 1811 oder –  die an Lobpreisungen überladene Rede von Johann Kaspar Adam Ruef (1748-1825): JUSTA FUNEBRIA SERENISSIMO DUM VIVERET AC CELSISSIMO PRINCIPI DIVO CAROLO FRIDERICO MAGNO DUCI BADARUM … DIE 22 JULII 1811 IN TEMPLO ACADEMICO PIISSIMA ET GRATISSIMA MENTE PERSOLVENDA INDICIT JOANNES CASPARUS RUEF. Freiburg (ohne Verlagsangabe) 1811.

Vgl. auch –  Gedächtnißreden bey dem Tode Sr. K. Hoheit des Großherzogs Carl Friedrich von Baden. Gehalten von den Pfarrern der drey christlichen Confessionen zu Mannheim. Mannheim (Schwan) 1811, in der sich der reformierte, lutherische und katholische Geistliche an Lob auf den verstorbenen Karl Friedrich überbieten.

Geradezu bescheiden wirken demgegenüber andere Predigten, wie etwa –  [Christian Emanuel Hauber]: Kurze Abschilderung Sr. Königlichen Hoheit Carl Friedrichs Grosherzogs (so!) von Baden. Karlsruhe (Macklot) 1811; –  Theodor Friedrich Volz: Gedächtnißpredigt auf den Höchstseeligen Großherzog von Baden Karl Friedrich, gehalten den 30. Junius 1811 in der Stadtkirche zu Karlsruhe. Karlsruhe (Müller) 1811 (Volz [1759-1813]), in Jena 1778 bereits promoviert, bemüht sich erkennbar um die im Rahmen des Anlasses mögliche Sachlichkeit) oder die zahlreichen Zentariums-Reden wie –  Karl Joseph Beck: Rede bei der akademischen Feier des hundertsten Geburtsfestes des Hochseligen Großherzogs Karl Friedrich zu Baden … Gehalten von dem derzeitigen Prorector der Albert-Ludwigs-Hochschule. Freiburg im Breisgau (Wagner) 1828 (Karl Joseph Beck [1794-1838] war Mediziner und Stifter des “Corps Rhenania” in Freiburg) oder –  Friedrich Junker: Lobrede auf Carl Friedrich, ersten Großherzog von Baden. Mannheim (Schwan & Götz) 1829.

Ziemlich unkritisch gegenüber den augenfälligen Schattenseiten der Regierung von Karl Friedrich neuerdings auch Annette Borchardt-Wenzel: Karl Friedrich von Baden. Mensch und Legende. Gernsbach (Katz) 2006.

Bei nachtodlichen Erscheinungen von Jung-Stilling wird dieser gewöhnlich mit “Herr Hofrat” (seltener mit “Herr Geheimrat”) angesprochen, auch von seinem Engel Siona. – Der Titel “Hofrat” ist gleichsam fester Bestandteil des Namens (ADJUNCTIO NOMINIS), wie etwa “Apostel Paulus”, “Kaiser Karl” oder “Prinz Eugen” zu verstehen, und nicht als ehrenvolle Benennung (TITULUS HONORIS). – “Stilling” ist ein individueller Beiname (APPELLATIO PROPRIA) und klingt zu vertraulich. – “Professor Jung” und “Doktor Jung” greift eine Stufe niedriger als “Hofrat Jung”; das heisst: der Titel “Hofrat” steht über der Amtsbezeichnung “Professor” oder dem akademischen Grad bzw. volkstümlich der Berufsbezeichnung (= Arzt) “Doktor”.

Ein jeder Christ, der in die Seligkeit eingeht, empfängt von GOtt einen neuen Namen, siehe Offenbarung 2, 17 sowie (Johann Heinrich Jung-Stilling:) Die Siegsgeschichte der christlichen Religion in einer gemeinnüzigen (so!) Erklärung der Offenbarung Johannis. Nürnberg (Raw’sche Buchhandlung) 1799, S. 89. – Der besondere Name, mit dem Jung-Stilling im Jenseits beschenkt wurde, ist Ohephiah (= der GOtt liebt). Siehe [Christian Gottlob Barth:] Stillings Siegesfeyer. Eine Scene aus der Geisterwelt. Seinen Freunden und Verehrern. Stuttgart (Steinkopf) 1817. – Siehe über die Ankunft von Jung-Stilling in der Seligkeit auch Helena Schlatter-Bernet (?): Sieg des Getreuen. Eine Blüthe hingeweht auf das ferne Grab meines unvergeßlichen väterlichen Freundes Jung=Stilling. Nürnberg (Raw’sche Buchhandlung) 1820, S. 7 ff.

2 Jung-Stilling gilt als einer der berühmtesten Augenärzte seiner Zeit. Er befreite ungefähr 3 000 Menschen durch Operation aus der Blindheit; etwa 25 000 Menschen dürfte er ophthalmologischen Rat angedient haben. – Siehe hierzu Johann Heinrich Jung-Stilling: Geschichte meiner Staar Curen und Heylung anderer Augenkrankheiten, hrsg. von Gerhard Berneaud-Kötz. Siegen (Jung-Stilling-Gesellschaft) 1992, Gerhard Berneaud-Kötz: Jung-Stilling als Arztpersönlichkeit, in: Michael Frost (Hrsg.): Blicke auf Jung-Stilling. Kreuztal (verlag die wielandschmiede) 1991, S. 19 ff., Gerhard Berneaud-Kötz: Kausaltheorien zur Starentstehung vor 250 Jahren. Eine Auswertung der Krankengeschichten und Operationsprotokolle von Johann Heinrich Jung-Stilling. Siegen (Jung-Stilling-Gesellschaft) 1995 sowie Klaus Pfeifer (Hrsg.): Jung-Stilling-Lexikon Medizin. Siegen (Jung-Stilling-Gesellschaft) 1996, S. 9 ff.

3 Stillings-Freund meint zunächst –  Gönner und Förderer von Jung-Stilling und später dann –  Verehrer oder –  zumindest dem Autor gegenüber wohlwollender Leser der Schriften von Jung-Stilling. Der Begriff wurde in diesen beiden Bedeutungen von ihm selbst eingeführt. – Siehe Johann Heinrich Jung-Stilling: Lebensgeschichte. Vollständige Ausgabe, mit Anm. hrsg. von Gustav Adolf Benrath, 3. Aufl. Darmstadt (Wissenschaftliche Buchgesellschaft) 1992, S. 213, S. 441, S. 513, S, 536, S. 566. – Auf der anderen Seite gibt es aber auch  “Stillings-Feinde”; siehe ebendort, S. 316.

4 Jung-Stilling unternahm drei augenärztliche Reisen in die Schweiz. Im Herbst 1802 wirkte er auch in Bern. Über die lebzeitigen Reisen und Aufenthalte von Jung-Stilling in der Schweiz siehe vgl. näherhin Julius Studer: Jung Stilling [so!] in der Schweiz, in: Zürcher Taschenbuch N. F., Bd. 34 (1914), S. 91 ff.

Siehe zum ärztlichen Wirken von Jung-Stilling mehr bei Gerd Propach: Johann Heinrich Jung-Stilling (1740–1817) als Arzt. Köln (Institut für Geschichte der Medizin der Universität Köln) 1983, S. 184 sowie Klaus Pfeifer: Jung-Stilling-Lexikon Medizin. Siegen (Jung-Stilling-Gesellschaft) 1996, S. 19 f.

5 Jung-Stilling war von 1763 bis 1770 praktischer Betriebswirt als rechte Hand eines bedeutenden Fabrikanten und Fernhandelskaufmanns an der Wupper und arbeitete ein Jahr zuvor in dieser Gegend als Schneidergeselle. Von 1778 bis 1803 wirkte er als Professor für ökonomische Wissenschaften und verfasset elf ökonomische Lehrbücher. Siehe Jung-Stilling-Lexikon Wirtschaft. Berlin (Duncker & Humblot) 1987, S. VII ff.

6 Alle Kosten und Marktverhältnisse sind in beiden Ländern völlig identisch. Mithin müssen es auch die Preise sein.

7 Inputs hier: Einsatzmengen an Produktionsfaktoren (Management, Arbeit, Betriebsmittel, Werkstoffe) zur Herstellung eines Gutes.

8 Ressourcen hier: mengenmässig begrenzte (knappe) Gaben der Natur.

9 Es war nicht auszumachen, wen Jung-Stilling hier meint. – Siehe aber zu dem Begriff “Ungüter” vertiefend Hans Gerd Fuchs, Alfred Klose, Rolf Kramer (Hrsg.): Güter und Ungüter. Berlin (Duncker & Humblot) 1991 (mit Register).

10 Siona heisst Schutzengel von Johann Heinrich Jung-Stilling. Er zeigte sich diesem zu dessen irdischer Zeit, nahm ihn von dort ins Jenseits mit und schrieb auch für ihn. – Siehe Heinrich Jung-Stilling: Szenen aus dem Geisterreich, 7. Aufl. Bietigheim (Rohm) 1999, S. 220 ff. (S. 279: “Siona hatte mir Lavaters Verklärung in die Feder diktiert”).

Der Name Siona bedeutet letztlich “die Himmlische”; siehe die genauere, weitläufige Erklärung dieses Namens bei Philipp Paul Merz: ONOMASTICON BIBLICUM SEU INDEX AC DICTIONARIUM HISTORICO–ETYMOLOCIUM, Bd. 2. Augsburg (Veith) 1738, S. 1161 ff. sowie bei Petrus Ravanellus: BIBLIOTHECA SACRA SEU THESAURUS SCRIPTURAE CANONICAE AMPLISSIMUS, Bd. 2. Genf (Chouët) 1650, S. 627 (hier auch einige seltenere übertragene Bedeutungen wie etwa “ORNAMENTUM TRACTUS” oder “GAUDIUM TOTIUS TERRAE” und “LOCUS PERFECTISSIMAE PULCHRITUDINIS”). Beide bis heute kaum übertroffene Werke erfuhren viele Nachdrucke und Übersetzungen in viele Sprachen.

Er spricht Siona an als –  “unaussprechlich erhabene Tochter der Ewigkeit” (Szenen aus dem Geisterreich, S. 219), die ihn “immer ungesehen umschwebt” (ebenda, S. 271) –  “göttliche Freundin” (ebenda, S. 223) bzw. –  “göttliche Lehrerin” (ebenda, S. 228), dankt der –  “erhabenen Dolmetscherin” (ebenda, S. 241), die ihm – oft ungesehen –  als Engel “immer liebvoll zur Seite ist” (Johann Heinrich Jung-Stilling: Chrysäon oder das goldene Zeitalter in vier Gesängen. Nürnberg [Raw’sche Buchhandlung] 1818, 1. Gesang, Versabschnitt 3), –  den Gedankengang leitet (Szenen aus dem Geisterreich, S. 282), aber –  auch vom Jenseits berichtet (Szenen aus dem Geisterreich, S. 308) und –  Jung-Stilling, der im Chrysäon Selmar (wohl in Anlehnung an den Rufname “Selma” seiner zweiten Ehefrau Maria Salome) heisst, auf einer “Himmels-Leiter” zum Sehen führt (Chrysäon, Prolog, Versabschnitt 2; siehe auch Versabschnitt 8) sowie –  zu seiner verstorbenen Tochter Elisabeth (Lisette, 1786–1802) und zu deren Mutter (Jung-Stillings zweiter Ehefrau Maria Salome von St. George, 1760–1790) geleitet (Chrysäon, 4. Gesang, Versabschnitt 2 ff.), –  ihn aber auch von himmlischen Höhen “in müdes Weltgewühle” zurückbringt (Chrysäon, 3. Gesang, Versabschnitt 87).

Siehe zum Verständnis der Engel im religiösen Denken von Jung-Stilling auch Jung-Stilling-Lexikon Religion. Kreuztal (verlag die wielandschmiede) 1988, S. XX f., S. 30 ff. sowie Gotthold Untermschloß: Vom Handeln im Diesseits und von Wesen im Jenseits. Johann Heinrich Jung-Stilling gibt Antwort. Siegen (Jung-Stilling-Gesellschaft) 1995, S. 16 ff., als Download-File kostenlos abrufbar bei der Adresse <http://www.uni-siegen.de/fb5/merk/stilling> und zum Gesamten Martin Landmann: Ahnungen, Visionen und Geistererscheinungen nach Jung-Stilling. Eine ausdeutende Untersuchung. Siegen (Jung-Stilling-Gesellschaft) 1995.. – Vgl. zum Grundsätzlichen auch Paola Giovetti: Engel, die unsichtbaren Helfer der Menschen, 8. Aufl. Kreuzlingen (Hugendubel) 2003 sowie im Internet <http://www.himmelsboten.de>

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