# Bargeldkontrolle (obligation to declare cash)

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- Modified: 2022-10-15T09:13:13+00:00
- Language: de

## Definition

Seit 15. Juni 2007 haben Reisende bei der Einreise in die Europäische Union und bei der Ausreise aus der EU mitgeführtes Bargeld - einschliesslich Edelmetalle - im Wert von 10'000 Euro oder mehr bei der für den Grenzübertritt zuständigen Zollstelle zwingend anzumelden. Grundlage dieser Vorschrift ist die Verordnung № 1889/2005 der Europäischen Kommission; sie dient der Einschränkung der Geldwäsche. – Siehe Banknoten-Wertbeschränkung, Fluchtgeld, Kontenoffenlegung, Registriergeld, Terrorismus-Finanzierung. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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