# Bankenführerschein (bank management licence)

- Canonical URL: https://www.gerhardmerk.de/bankenfuhrerschein-bank-management-licence
- Post ID: 771
- Modified: 2022-10-15T09:13:12+00:00
- Language: de

## Definition

In der Finanzwelt verbreitete Bezeichnung für die nach §§ 32, 33 KWG erforderliche Erlaubnis, als Geschäftsleiter einer Bank tätig sein zu dürfen. Erforderlich ist – hinreichende individuelle Zuverlässigkeit; näherhin muss die Person nach ihrer gesamten Wesensart die Gewähr bieten, die Tätigkeiten ordnungsgemäss betreiben zu wollen sowie – Sachkunde; das bedeutet fachliche Kenntnisse in Bankgeschäften sowie Leitungs-Erfahrung. - Die Erlaubnisbedürftigkeit (mandatory permission requirement) in Form des Bankenführerscheins stellt zwar eine Einschränkung der in Art. 12 GG verankerten Berufs- und Arbeitsfreiheit dar. Diese Grundrechtseinschränkung (restriction on fundamental rights) wird aber verfassungsrechtlich als zulässig angesehen, weil sie eindeutig dem besonderen Schutz Gemeinwohls dient. – Siehe Abberufungs-Verfügung, Anweisung, Aufsichtsrats-Mitglied, Banklizenz, Beanstandungen, aufsichtliche, Beschwerdestelle, Bönhase, Erlaubnis, Untersagung, Sachkunde, Verwarnung. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

- Generator: Merk Knowledge 1.1.1
