# BaFin-Umlage (BaFin cost allocation)

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- Modified: 2022-10-15T09:13:11+00:00
- Language: de

## Definition

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als deutsche Aufsichtsbehörde finanziert sich zur Gänze aus eigenen Einnahmen. Diese setzen sich zu mehr als drei Vierteln aus den Umlagezahlungen der beaufsichtigten Unternehmen zusammen; es handelt sich hierbei um eine Sonderabgabe mit dem Zweck der Erstattung der Aufwendungen der Behörde. Der Rest entfällt auf Verwaltungseinnahmen, Gebühren und Zinsen. - In der Finanzbranche befürchtet man, dass im Zuge einer europäischen Finanzmarktaufsicht die Umlage stark ansteigen wird. Auch sei es Aufgabe des Staates, eine Aufsichtsbehörde aus Steuereinnahmen zu finanzieren. - Demgegenüber hat das Bundesverfassungsgericht im September 2009 festgestellt, dass die BaFinUmlage mit höherrangigem Recht (superior principles of law) vereinbar und damit verfassungsgemäss sei (is compatible with the German Basic Law). – Siehe Anlegerschutz, Aufsicht, Aufsichtsvermeidung, Ausschuss-Wahn, Beaufsichtigung, vollständige, Fragmentierung, aufsichtliche, Geldverbrennung, Kompetenz-Konflikt, aufsichtsrechtlicher, Regulierungsdruck, Regulierungswut, Straitjacking, Subsidiaritätsprinzip, Transparenzgrad. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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