# Schuldentilgungspakt (manchmal auch

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- Modified: 2022-10-15T09:14:50+00:00
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## Definition

Schuldentilgungsfonds], europäischer (European Redemption Pact, ERD): Vom deutschen Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (German Council of Economic Experts) im Januar 2012 vorgeschlagene Einrichtung, in der Mitglieder der EWU ihre Staatsschulden grösstenteils einbringen, und zwar für fünfundzwanzig Jahre. Der Fonds verwaltet diese und sorgt für deren Bedienung (servicing: interest payment [Verzinsung] and redemption [Rückzahlung]) durch eine Umlage auf sämtliche Mitglieder der Währungsunion. Damit würden die Verbindlichkeiten der Defizitländer vergemeinschaftet (communitised). Dies jedoch ist mit der Non-Bail-out-Klausel in Artikel 125 AEUV unvereinbar und bedürfte besonderer vertraglicher Abmachungen sowie (zumindest in Deutschland) auch parlamentarischer Zustimmung. Derzeit (Frühjahr 2014) sind dazu aber Deutschland, Österreich, Finnland und die Niederlande noch nicht bereit. Zudem stünde der gemeinsamen Haftung überhaupt kein entsprechender Einfluss auf das Finanzgebaren der beteiligten Mitglieder gegenüber; und nichts zwänge die Schuldnerstaaten, sich um Reformen und Wiedererlangung der Wettbewerbsfähigkeit zu kümmern. Weil jedoch der Zinsdruck (interest pressure) der Finanzmärkte von den hoch verschuldeten Staaten genommen wäre, so bestünde auch kein Anreiz mehr, mit Einschnitten in bisherige Besitzstände (acquired rights and possessions) verbundene und daher unbequeme Reformen einzuleiten. Als Gegenleistung für die Verbilligung des Schuldendienstes - zu der die Gemeinhaftung ja führt, weil die bonitätsschwachen Staaten von der guten Bonität anderer haftender Mitglieder wie die Niederlande oder Deutschland profitieren - sollen die Teilnehmer Devisen oder Gold als Pfand hinterlegen und Steuern erhöhen; die zusätzlichen Steuereinnahmen sollen zur Schuldentilgung (extinguishment of debts) eingesetzt werden. - In der politischen Praxis dürfte sich das nicht durchsetzen lassen, weshalb der Plan eines gemeinsamen Schuldentopfes sich letztlich als Euro-Bonds durch die Hintertür entpuppt. Überdies ist an der Befristung (time limit) des Paktes zu zweifeln: der Fonds würde nach aller bisherigen Erfahrung im europäischen politischen Geschäft zu einer Dauereinrichtung (permanent institution). – Siehe Bad Bank, Bürgschaft, Defizit-Finanzierungsverbot, Finnland, Euro-Anleihen, gemeinsame, Europäische Finanzstabilisierungsfazilität, Europäische Währungsunion, Grundfehler, EZB-Sündenfall, Garantie, Moral Hazard, Plan C, Politikklammer, Politikverzug, Rettungseuropäer, Rettungsroutine, Rückkehr-Ideologie, Schuldenunion, Sicherheitsnetz, globales, Stabilisierungsmechanismus, europäischer, Stand-by-Kredit, Transferunion, Troika, Verfassungsartikel eins, Verschuldung-Produktivität-Verkettung, Vertragstreue, Wachstum-Schulden-Tatsache, geschichtliche, Währungsunion 2, Zwei-WegeOption. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juni 2012, S. 8 ff. (scharfe, im einzelnen begründende Kritik an dem vorgeschlagenen Schuldentilgungspakt). Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

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