# Schiedsverfahren (arbitration (procedure))

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- Modified: 2022-10-15T09:14:49+00:00
- Language: de

## Definition

Vorgang, bei dem Unstimmigkeiten zwischen – Kunden und der Bank, – einzelnen Teilnehmern an der Börse oder – anderen Marktparteien einvernehmlich durch Schlichtung durch einen dazu bestelltes Gremium (Gütestelle: arbitration committee, jury) beigelegt werden sollen. - An vielen Börsen besteht für die Mitglieder die Pflicht, am Schiedsverfahren teilzunehmen. Eine gerichtliche Klage setzt in diesen Fällen ein nicht erfolgreiches Verfahren bei der Gütestelle voraus. - § 37h WpHG bestimmt: "Schiedsvereinbarungen über künftige Rechtsstreitigkeiten aus Wertpapier-Dienstleistungen, Wertpapiernebendienstleistungen oder Finanztermingeschäften (financial futures transactions) sind nur verbindlich, wenn beide Vertragsteile Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind." – Siehe Beschwerdeverfahren, Gatekeeper, Gütestelle, Ombudsleute. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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