# Schadensersatzpflicht (claim compensation)

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- Modified: 2022-10-15T09:14:49+00:00
- Language: de

## Definition

Wer auf dem Finanzmarkt durch – grob fahrlässig, – schuldhaft unvollständig oder – unrichtig abgegebene Ad-hocMitteilungen eine Einbusse erleidet, kann in Deutschland von den handelnden Unternehmensvertretern Schadensersatz fordern. – Eine Schadensersatzpflicht gegenüber Anlegern besteht nach § 37b und § 37c WpHG auch dann, wenn kursbeeinflussende Informationen seitens der Gesellschaft bei der Begebung von Wertpapieren gar nicht, zu spät oder unrichtig dargeboten werden. – Kunden, die ihre Bank nicht förmlich, nämlich durch Unterschrift unter ein entsprechendes Schriftstück über die mit Optionsgeschäften verbundenen Risiken aufgeklärt hat, können in Deutschland nach § 37d WpHG bei einem Verlustgeschäft auf Rückabwicklung bestehen. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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