# Saldierungsverbot (balancing prohibition)

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- Modified: 2022-10-15T09:14:48+00:00
- Language: de

## Definition

Grundregel, nach der in keinem Fall Schulden mit Vermögenswerten aufgerechnet werden dürfen; beide sind allemal getrennt voneinander auszuweisen; siehe § 246 HGB. Ebenso dürfen Aufwendungen nicht mit Erträgen oder Grundstücksrechte nicht mit Lasten aus Grundstücken verrechnet werden. – Siehe Saldo. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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