# Rückbelastung (back charge, backcharge)

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- Modified: 2022-10-15T09:14:31+00:00
- Language: de

## Definition

Eine Forderung auf Zahlung, die sich aus Lieferungen oder Leistungen in einer vorangegangenen Rechnungsperiode ergibt (to charge a person or a firm an amount of money in order to make corrections for previous transactions). In den meisten Fällen bezieht sich das auf eine Summe, die erst nach der Endabrechnung genau festgestellt werden kann (the amount was not billable until a later date due to timing issues); so etwa bei der Jahresendabrechnung der Stromlieferer, bei denen sich eine Nachforderung aus der Rechnung gesamthaft abzüglich geleisteter Abschlagszahlungen herleitet. – Siehe Rückvergütung. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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