# Risikoarbitrage (risk arbitrage)

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- Modified: 2022-10-15T09:14:30+00:00
- Language: de

## Definition

Wenn nicht anders definiert an der Effektenbörse das Eingehen von entgegengesetzten Positionen in Aktien eines Übernahmekandidaten (takeover candidate; Zielgesellschaft) und seines voraussichtlichen Übernehmers (prospective acquirer, potential buyer; Bieters). Dies gilt als äusserst risikoreiche (wegen allfälliger Abwehrmassnahmen der Zielgesellschaft; vgl. für Deutschland § 33, Abs. 1 WpÜG) Anlagestrategie; sie ist seit etwa 1985 weltweit in Mode gekommen. – Siehe Event-Driven Fund, Konzentrationskurs, Übernahme-Angebot, Übernahmerisiko. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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