# Reverse-Repurchase-Agreement (so auch im Deutschen gesagt)

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- Post ID: 586504
- Modified: 2022-10-15T09:14:30+00:00
- Language: de

## Definition

Der Kauf von Wertpapieren mit einer Verkaufsverpflichtung. Es werden im Zuge dessen – bestimmte Titel – heute – für einen im voraus festgelegten Zeitraum gekauft und – zugleich zu einem jetzt vereinbarten Preis zurückverkauft. - Ähnlich wie beim Verkauf von Titeln mit einer Rückkaufsverpflichtung (Repurchase-Geschäfte), findet dabei in der Regel kein wirtschaftlicher Verkauf statt. Solche Operationen werden daher als besicherte Finanzaktionen behandelt und in der Bilanz in Höhe der geleisteten bzw. erhaltenen Bardeckung ausgewiesen. Reverse-Repurchase-Geschäfte stehen bei einer Bank in der Bilanz als (besicherte) Aktiva, während Repurchase-Agreements als Verbindlichkeit erfasst werden. - Die Zentralbank geht solche Geschäfte im Rahmen ihrer Offenmarktgeschäfte ein; sie befindet sich aber nicht wie bei entsprechenden Transaktionen zwischen gewerblichen Geschäftspartnern in einer Leerposition (also in der Lage eines Partners, der durch eine offene Position ein Risiko einging). – Siehe Repo-Geschäft, Rollenmischung, bankliche, Rückkaufsvereinbarung, Swappolitik. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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