# Relegationsgebühr (relegation fee)

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- Post ID: 586427
- Modified: 2022-10-15T09:14:28+00:00
- Language: de

## Definition

Frühere Zahlung an die Quästur der Hochschule für die Erstattung der mit der Relegation - nämlich des Verweises von der Universität - verbundenen Verwaltungskosten. Der Relegat war angehalten, diese Zahlung zu leisten, weil ihm sonst die Hochschule seine Papiere nicht aushändigte. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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