# Reintermediation und Notrücknahme (re-intermediation)

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- Modified: 2022-10-15T09:14:28+00:00
- Language: de

## Definition

Banken übernehmen von ihnen selbst oder von nahestehenden Zweckgesellschaften ausgegebene notleidende Papiere. Oft geschieht dies nicht aus vertraglicher Verpflichtung im Zuge einer Rückübertragungs-Klausel, sondern - wie häufig bei Asset-Backed Securities im Gefolge der Subprime-Krise 2007 geschehen - um die Reputation des Instituts zu wahren. – Siehe Krise der Sicherheiten, Papiere, toxische, Risikoprofil, Structured Investment Vehicle, Unterstützung, stillschweigende, Verbriefung, Verlustabsorbierung, Wasserfall-Prinzip, Zweckgesellschaft. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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