# Regelgleichheit (same risk, same rules)

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- Modified: 2022-10-15T09:14:28+00:00
- Language: de

## Definition

Die Forderung, dass für gleiche Sachverhalte rechnungstechnisch die gleichen Regeln angewendet werden müssen; und zwar – unabhängig davon, ob sich ein Sachverhalt innert der Bilanz oder ausserhalb - wie etwa in Zweckgesellschaften - abspielt, – ohne Rücksicht darauf, ob bestimmte Finanzinstrumente im Handelsbuch oder im Bankbuch gehalten werden sowie auch – ohne Unterschied, um welches Unternehmen es sich handelt: ob eine der Aufsicht unterstehende Bank oder eine andere Firma wie etwa ein Hedge-Fonds. - Weitergehend versteht man unter Regelgleichheit auch – international gleiche Grundsätze der Rechnungslegung bei Finanzprodukten zur Anwendung kommen. Dies wurde im November 2008 für die meisten Staaten der Welt, einschliesslich der USA und China, grundsätzlich vereinbart: dem Finanzsektor-Bewertungsprogramm des IWF schlossen sich alle wichtige Länder an. Strittig ist, wann (und ob überhaupt je) die Regelgleichheit weltweit erreicht wird. – Siehe Harmonisierung, Regulierung, Regulierungs-Arbitrage. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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