# Regelgegründet (rule-based)

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- Post ID: 586392
- Modified: 2022-10-15T09:14:28+00:00
- Language: de

## Definition

Im Rechnungswesen und im Aufsichtsrecht EinzelfallVorschriften, die verbindlich sind (a list of detailed rules that must be followed when preparing financial statements). Dies hat immer den Nachteil, dass derartige genaue Weisungen den Anreiz setzen, umgangen zu werden. - Im Gegensatz dazu sind grundsatzbegründete (principle-based) Vorgaben Richtlinien, die sich an übergeordneten Gesichtspunkten ausrichten - wie etwa Verständlichkeit, Wesentlichkeit, Zweckdienlichkeit - und Entscheidungen aus dieser Warte verlangen. Die glaubwürdige Darstellung eines Sachverhalts ist letztlich entscheidend. - Bei der Rechnungslegung sind die US-GAAP mehr regelgegründet, die IFRS mehr grundsatzbegründet. - Bei der Aufsicht in Deutschland findet sich eine sinnvolle, auf einzelne Regulierungsthemen jeweils bezogene Mischung beider Grundsätze. – Siehe Angaben, verschleierte, Bewertbarkeit, Informations-Überladung, Klartext, Publizität, situationsbezogene, Regulierung, Stetigkeit, Substance-over-Form-Grundsatz, Transparenz, Zuverlässigkeit, Zweckdienlichkeit. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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