# Zweckdienlichkeit (relevance)

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- Post ID: 586312
- Modified: 2022-10-15T09:15:15+00:00
- Language: de

## Definition

Grundsatz aus dem (US-)Rechnungswesen. Danach sind solche Angaben zweckdienlich (relevant; zweckgerichtet), welche den Adressaten in die Lage versetzen, selbständige Entscheidungen zu treffen. Die entsprechenden Informationen sollen daher – im besonderen Vorausschätzungen über die Entwicklung (predictive value) ermöglichen sowie – Hilfestellung bei der Beurteilung erwartungsbildender Annahmen bzw. Veränderung früherer Annahmen (feedback value) darbieten; – schliesslich wird gefordert, dass die entsprechenden Angaben rechtzeitig (timely) zur Verfügung gestellt werden. – Siehe Angaben, verschleierte, Bewertbarkeit, Darstellung, glaubwürdige, Entscheidungsnützlichkeit, IFRS-Dialekte, Informations-Überladung, Klartext, Pervasive Constraint, Substance-over-Form-Grundsatz, Stetigkeit, Verständlichkeit, Wesentlichkeit, Zuverlässigkeit. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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