# Zulassungsstelle (admissions board)

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- Modified: 2022-10-15T09:15:15+00:00
- Language: de

## Definition

In Deutschland Gremium an der örtlichen Börse, das über die Erlaubnis entscheidet, Effekten in die amtliche Notierung einzubeziehen (listing; Kotierung). Dazu überwacht sie auch die Einhaltung der Pflichten, die sich bei der Zulassung für den Emittenten und für die emissionsbegleitende Bank ergeben. – Siehe Begebung, Emissionsgeschäft, Wertpapier-Verkaufsprospekt. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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